Was bleibt am Ende
wirklich übrig?
Gib dein Bruttogehalt ein und sieh sofort, was auf deinem Konto landet – inklusive Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer und dem Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse.
Je Krankenkasse verschieden – im Schnitt rund 2,5 %. Du und dein Arbeitgeber teilt ihn euch je zur Hälfte.
Das bleibt dir – jeden Monat
2.346,86 €
28.162,36 € im Jahr · 67 % deines Bruttos
| Position | pro Monat | pro Jahr |
|---|---|---|
| Bruttogehalt | 3.500,00 € | 42.000 € |
| − Lohnsteuer | 398,89 € | 4.787 € |
| − Rentenversicherung | 325,50 € | 3.906 € |
| − Arbeitslosenversicherung | 45,50 € | 546 € |
| − Krankenversicherung | 299,25 € | 3.591 € |
| − Pflegeversicherung | 84,00 € | 1.008 € |
| Nettogehalt | 2.346,86 € | 28.162 € |
Schon 28.162 € netto im Jahr – und mit dem nächsten Karriereschritt wird daraus mehr.
Unverbindlicher Richtwert, keine Steuerberatung. Vorsorgepauschale vereinfacht berechnet. Individuelle Freibeträge, Sachbezüge oder eine private Krankenversicherung sind nicht berücksichtigt.
Häufige Fragen zum Nettogehalt
Wie funktioniert der Brutto-Netto-Rechner?
Vom Bruttogehalt werden zunächst die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen – Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Auf das verbleibende zu versteuernde Einkommen fallen dann Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer an. Was übrig bleibt, ist dein Nettogehalt.
Was ist der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung?
Neben dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erhebt jede gesetzliche Krankenkasse einen eigenen Zusatzbeitrag. Aktuell liegt er im Durchschnitt bei rund 2,5 Prozent, je nach Kasse aber deutlich darüber oder darunter. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen ihn je zur Hälfte – ein Wechsel der Krankenkasse kann sich daher spürbar aufs Netto auswirken.
Warum ist die Steuerklasse so wichtig?
Die Steuerklasse bestimmt Freibeträge und damit die Höhe der Lohnsteuer. Ledige haben meist Klasse I, Alleinerziehende Klasse II, Verheiratete kombinieren III/V oder IV/IV. Ein Zweitjob wird nach Klasse VI besteuert.
Welche Rolle spielen Bundesland und Kinder?
Das Bundesland bestimmt den Kirchensteuersatz (8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg, sonst 9 Prozent) und in Sachsen einen abweichenden Pflegeversicherungsanteil. Kinderlose zahlen zudem einen Zuschlag zur Pflegeversicherung.